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Kontakte

Dirk Hail
Vorsitzender
dirk.hail@hcob.de

Jochen Mayer
stv. Vorsitzender
jochen.mayer@hcob.de

Alexander Hornauer
Pressestelle, Spielbetrieb
alexander.hornauer@hcob.de

Gerold Hug
Aktive (Frauen 1–3)
gerold.hug@hcob.de

Thomas Bühler
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thomas.buehler@hcob.de

Armin Pfister
Finanzen
armin.pfister@hcob.de

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Jonas Frank
HCOB Handball GmbH
jonas.frank@hcob.de

Jugendhandball
Daniel Wieczorek
Simon Oehler
Heiko Schwarz
Dorothea Forch
Jochen Appenzeller
jugendleitung@hcob.de

Mini-Handball (4 bis 8)
Dorothea Forch
Birte Merk
minis@hcob.de

FAQ

In einem Verein ergeben sich immer wieder Fragen. Auf dieser Seite stellen wir Informationen zu einigen besonders wichtigen Themen zusammen.

Passangelegenheiten

Einleitung
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Einleitung

Der HC Oppenweiler/Backnang ist eine Spielgemeinschaft der Stammvereine TV Oppenweiler und TSG Backnang. Wer für eine Mannschaft des HCOB spielen möchte, muss für einen dieser beiden Clubs spielberechtigt sein. Dies setzt die Mitgliedschaft in diesem Stammverein voraus.

Von den Begrifflichkeiten ergibt sich: Wer für die Spielgemeinschaft HCOB spielberechtigt ist, ist zum einen „Mitglied“ in seinem Stammverein und zugleich „Angehöriger“ der Spielgemeinschaft.

Passangelegenheiten werden, so erfordert es dieses Konstrukt, jeweils in den Passstellen der beiden Stammvereine bearbeitet.

Infos zur Mitgliedschaft in den Stammvereinen

TV Oppenweiler     TSG Backnang

Neuanmeldung als Handballspieler
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Neuanmeldung als Handballspieler

Wer beim HCOB mit dem Handball beginnen möchte, muss sich zunächst dafür entscheiden, über welchen der beiden Stammvereine seine Spielberechtigung beantragt werden soll. Dementsprechend ist die Passstelle des gewählten Vereins der Ansprechpartner.

Einzureichende Unterlagen:

  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Nationalität
  • aktuelles Passbild im jpg- oder png-Format, kein PDF, auch ein gutes Handyfoto vor einer weißen Wand erfüllt den Zweck
  • Kopie oder Scan des Aufnahmeantrags beim Stammverein (alternativ: Bestätigung des Vereins über die bestehende Mitgliedschaft)
  • E-Mail-Adresse für den Versand des Passantrags im PDF-Format

Mit diesen Unterlagen wird der Passantrag erstellt. Dieser wird dem Antragssteller im PDF-Format per E-Mail zugesendet. Er ist auszudrucken, vom Sportler und ggf. vom Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Anschließend wird er eingescannt an die Passtelle zurückgesendet. Nun kann die Spielberechtigung beantragt werden.

Wichtiger Hinweis:

Wer vor vielen Jahren schon einmal Handball gespielt hat, und sei es in einem anderen Verein, in einem anderen Landesverband oder sogar in einem anderen Land, kann sich nicht mehr „neu anmelden“. Hier handelt es sich stets um einen Vereinswechsel.

Vereinswechsel zum HCOB
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Vereinswechsel zum HCOB

Wer bei einem anderen Verein Handball spielt oder gespielt hat und nun für den HCOB aktiv sein möchte, muss sich zunächst dafür entscheiden, über welchen der beiden Stammvereine seine Spielberechtigung beantragt werden soll. Dementsprechend ist die Passstelle des gewählten Vereins der Ansprechpartner.

Einzureichende Unterlagen:

  • Abmeldebestätigung des bisherigen Vereins im PDF-Format
  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Nationalität
  • aktuelles Passbild im jpg- oder png-Format, kein PDF, auch ein gutes Handyfoto vor einer weißen Wand erfüllt den Zweck
  • Kopie oder Scan des Aufnahmeantrags beim Stammverein (alternativ: Bestätigung des Vereins über die bestehende Mitgliedschaft)
  • E-Mail-Adresse für den Versand des Passantrags im PDF-Format

Mit diesen Unterlagen wird der Passantrag erstellt. Dieser wird dem Antragssteller im PDF-Format per E-Mail zugesendet. Er ist auszudrucken, vom Sportler und ggf. vom Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Anschließend wird er eingescannt an die Passtelle zurückgesendet. Nun kann die Spielberechtigung beantragt werden.

Doppelspielrecht von Jugendspielern
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Doppelspielrecht von Jugendspielern

Jugendliche ab 16 (weibliche Jugend) bzw. 17 (männliche Jugend) können ein Doppelspielrecht beantragen, um bereits bei den Erwachsenenmannschaften mitzuspielen. Dieses muss beantragt werden.

Einzureichende Unterlagen:

  • Name und Vorname
  • aktuelles Passbild im jpg- oder png-Format, kein PDF, auch ein gutes Handyfoto vor einer weißen Wand erfüllt den Zweck
  • Das Original des Spielausweises oder ein „Beweisfoto über die Vernichtung“ desselben durch Zerteilen in mindestens acht Bestandtteile
  • E-Mail-Adresse für den Versand des Passantrags im PDF-Format

Mit diesen Unterlagen wird der Passantrag erstellt. Dieser wird dem Antragssteller im PDF-Format per E-Mail zugesendet. Er ist auszudrucken, vom Sportler und vom Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Außerdem muss ein Arzt im Anschluss an eine Unbedenklichkeitsprüfung auf dem Antrag unterschreiben und den Stempel seiner Praxis aufbringen. Anschließend wird er eingescannt an die Passtelle zurückgesendet. Nun kann die Spielberechtigung beantragt werden.

Abmeldung als Handballspieler
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Abmeldung als Handballspieler

Wer den Handballsport in einem anderen Verein ausüben möchte, muss sich beim HCOB als Handballspieler abmelden und bekommt darüber eine Abmeldebestätigung im PDF-Format per E-Mail zugesendet. Ansprechpartner ist jeweils die Passstelle des Stammvereins, für die der Handballspieler spielberechtigt ist.

Einzureichende Unterlagen:

  • Eine kurze, formlose Erklärung über die „Abmeldung als Handballspieler“
  • Datum des letzten Einsatzes in einem Meisterschafts- oder Pokalmeisterschaftsspiels
  • Das Original des Spielausweises oder ein „Beweisfoto über die Vernichtung“ desselben durch Zerteilen in mindestens acht Bestandtteile
  • E-Mail-Adresse für den Versand der Abmeldebestätigung im PDF-Format

Wichtiger Hinweis:

Die Abmeldung muss durch den Sportler selbst (oder im Falle von Kindern und Jugendlichen durch einen Erziehungsberechtigten) erfolgen. An ihn senden wir auch die Abmeldebestätigung. Nicht möglich ist, das gibt die Spielordnung vor, dass ein anderer Verein die Abmeldebestätigung anfordert.

Die „Abmeldung als Handballspieler“ betrifft das Passwesen bzw. die Spielberechtigung und ist nicht zu verwechseln mit dem Aufkündigung der Vereinsmitgliedschaft. Dies geschieht in den Stammvereine TV Oppenweiler und TSG Backnang, in denen die Mitgliedschaft besteht.

Ansprechpartner
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Ansprechpartner

Passstelle des TV Oppenweiler
Tobias Müller
tobias.mueller@hcob.de

Passstelle der TSG Backnang
Sebastian Merk
sebastian.merk@hcob.de

Vertragsspielerwesen, Sonderspielrechte
Alexander Hornauer
alexander.hornauer@hcob.de

Sonderspielrechte findet man in der Spielordnung des Deutschen Handball-Bundes. Da gibt es Zweifachspielrechte, Doppelspielrechte, Gastspielrechte, Ausleihen und vieles mehr. Meist ist es für einen ganz bestimmten Anwendungsfall gedacht. Nicht alles passt für jeden. Darum: einfach mal in der Spielordnung nachlesen und im Zweifel fragen.