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Die Hallen

Der HC Oppenweiler/Backnang trägt seine Heimspiele in der MURRTAL-ARENA in Backnang sowie in der Gemeindehalle in Oppenweiler aus.

Die Gemeindehalle in Oppenweiler wurde 1985 mit einem Freundschaftsspiel gegen den damaligen Bundesligisten VfL Günzburg eingeweiht. Sie ist in der Handballszene dafür bekannt, dass eine besonders leidenschaftliche Atmosphäre herrscht. Weil es dabei fair zugeht, kommen auch viele Gastmannschaften gerne nach Oppenweiler.

Die aus den 70ern stammende Backnanger Karl-Euerle-Halle wurde zwischenzeitlich abgerissen. Sie wird derzeit durch einen Neubau ersetzt. Die Eröffnung der neuen Sportstätte auf der Maubacher Höhe findet im Dezember 2024 statt.

Gemeindehalle Oppenweiler

Jahnstraße
71570 Oppenweiler
HVW-Hallennummer 2049

Eigentümer
Gemeinde Oppenweiler

Fassungsvermögen
700 Zuschauer, davon 238 Sitzplätze auf der Tribüne

Parkmöglichkeiten
Stellplätze befinden sich im unmittelbaren Umfeld der Gemeindehalle, Zufahrt über die Seegasse

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Die nächstgelegene Bushaltestelle ist Oppenweiler-Ortsmitte (Fußweg ca. 5 Minuten), der nächstgelegene Bahnhof ist Oppenweiler/Württ. (Fußweg ca. 10 Minuten)

MURRTAL-ARENA Backnang

Jahnstraße 15
71522 Backnang
HVW-Hallennummer 2004

Eigentümer
Stadt Backnang

Fassungsvermögen
1400 Zuschauer, davon 772 Sitzplätze auf der Tribüne

Parkmöglichkeiten
Neben den Parkplätzen auf dem Stadthallenparkplatz und in der Jahnstraße befinden sich die P+R-Parkplätze am Bahnhof, das ZOB-Parkhaus oder das Parkhaus Adenauerplatz in unmittelbarer Umgebung

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Naheliegende Bushaltestellen sind der Zentrale Omnibusbahnhof (Fußweg ca. 10 Minuten) sowie die Haltestelle Max-Born-Gymnasium (Fußweg ca. 5. Minuten), der nächstgelegene Bahnhof mit S-Bahn-Halt (S3 und S4) ist der Bahnhof Backnang (Fußweg ca. 7 Minuten)

Trainingshallen

Handballtrainingszentrum Oppenweiler
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Handballtrainingszentrum Oppenweiler

Sporthalle mit Funktions- und Rehabereich sowie Teambox

Murrwiesenstraße 20
71570 Oppenweiler

Mörikehalle Backnang
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Mörikehalle Backnang

Sporthalle der Mörikeschule und der Schickhardt-Realschule
HVW-Hallennummer 2006

Rötlensweg 8
71522 Backnang

Eigentümer: Stadt Backnang

Sporthalle Katharinenplaisier
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Sporthalle Katharinenplaisier

Sporthalle der Plaisierschule
HVW-Hallennummer 2078

Berliner Ring 16
71522 Backnang

Eigentümer: Stadt Backnang

Sporthalle des Berufsschulzentrums
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Sporthalle des Berufsschulzentrums

Sporthalle des Kreisberufsschulzentrums
HVW-Hallennummer 2005

Heininger Weg 43
71522 Backnang

Eigentümer: Rems-Murr-Kreis

Hallenordnung

Diese Ordnung gilt bei Heimspielen des HC Oppenweiler/Backnang in den jeweiligen Sportstätten. Sie ist auf die Durchführung von Heimspielen der ersten Männermannschaft ausgerichtet, gilt darüber hinaus aber auch bei allen anderen Spielen der Aktiven- und Jugendmannschaften. Die Hallenordnung wird durch den Erwerb einer Eintrittskarte oder durch die Entgegennahme einer geeigneten Zutrittsberechtigung anerkannt. Eine Bindungswirkung entsteht durch den Zutritt zur Spielstätte.

Grundsätze

  • Beim Zutritt ist eine Eintrittskarte oder eine geeignete Zugangsberechtigung vorzuweisen.
  • Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.
  • Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten.
  • Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass er keine anderen Besucher oder Teilnehmer gefährdet, behindert oder gar schädigt.
  • Ein respektvoller und höflicher Umgang mit anderen Besuchern sowie den Sportlern und den Schiedsrichtern wird vorausgesetzt.
  • Das Betreten und Benutzen der Sportstätten erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht wurden, wird nicht gehaftet.
  • Das Mitführen und im Besonderen die Benutzung von Megaphonen, Vuvuzelas, mechanisch betriebenen Lärmmachinstrumenten o.ä. ist verboten.
  • Zaunfahnen o.ä. sind nur kleinformatig (maximal zwei Quadratmeter) zulässig und so anzubringen, dass Werbebanner in den Sporthallen nicht überdeckt werden.
  • Der HC Oppenweiler/Backnang kann Besucher bei wiederholtem oder gravierendem Fehlverhalten zeitweise oder dauerhaft vom weiteren Besuch ausschließen, ohne dass Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht.
  • Der Zugang zum Zwecke journalistischer Arbeit setzt das Vorhandensein eines Presseausweises eines anerkannten Verbandes (DJV, dju, VDZ, BDZV, Freelens und VDS) mit dem Signum der Innenministerkonferenz oder den Nachweis eines konkreten redaktionellen Auftrags voraus.
  • Es ist nicht erlaubt, ohne Rücksprache mit dem HC Oppenweiler/Backnang Waren zu verkaufen, Werbemittel zu verteilen oder Sammlungen durchzuführen.